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BGH, 10.04.1953 - 2 StR 902/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 13.02.1936 - 2 D 346/35
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein bloßes Schweigen im Sinne des § 263 …
Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 2 StR 902/52
Das Verschweigen als blosse Unterlassung steht auch beim Betruge dem Handeln nur dann gleich, wenn eine besondere Rechtspflicht zum Handeln besteht (RGSt 69, 284; 70, 151, 154). - RG, 11.10.1938 - 4 D 677/38
Welche Zeitpunkte sind für die Fragen maßgebend, ob der Angeklagte ein …
Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 2 StR 902/52
Aber dafür dürfen die Wirkung des Vollzuges der zu verhängenden Strafe und die Sachlage am Ende der Strafverbüssung nicht massgebend sein, denn die Höhe der Strafe hängt gerade davon ab, ob die Angeklagte eine gefährliche Gewohnheitsverbrecherin ist (RGSt 72, 356). - RG, 26.04.1887 - 832/87
Unter welchen Voraussetzungen ist Unterschlagung an einer Sache möglich, welche …
Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 2 StR 902/52
Die spätere Unterschlagung des Geldes, ist straflose Nachtat (RGSt 15, 426). - RG, 23.06.1938 - 2 D 258/38
Wann ist ein Gewohnheitsverbrecher "gefährlich"?
Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 2 StR 902/52
Gefährlich ist ein Gewohnheitsverbrecher, wenn zu befürchten ist, dass er auch in Zukunft den Rechtsfrieden erheblich stören werde (RGSt 72, 259, 295).